Satzung

Veröffentlicht am von

Stiftungszweck

Aufgaben zu entwickeln,und Werte zu fördern.

Die Gemeinnützige Stiftung befasst sich mit Vermittlungen aller Art.

Erlöse aus Vermittlungsgeschäften werden für gemeinnützige Aufgaben zur Verfügung gestellt sowie für tätige Menschen der Stiftung verwendet.

Präambel

Auf den Punkt gebracht, ein System das Frieden macht.

„SonnenSein“ steht für die grundlegenden Rechte, die jedem männlichen oder weiblichen Wesen zustehen, ohne irgendeinen natürlichen oder fiktiven Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand und unabhängig davon, in welcher vertragsrechtlichen Verhältnis/er/sie/es zu dem Land oder Gebiet steht, auf dem die jeweilige Foundation/Verwaltung oder Treuhandverwaltung einen Anspruch erhebt in dem er/sie/es sich aufhält einsteht und /oder diese auch einfordert.

Jede/r An und Zugehörige/r ist dazu angehalten, Wertschöpfung in die Gemeinschaft „Foundation SonnenSein“ einzubringen – sei es durch aktives oder passives Handeln.

Jede/r An– und Zugehörige/r ist aufgerufen, sich an „ Foundation SonnenSein“ gegenwärtig zu halten und diese Werte zu fördern und ständig weiterzuentwickeln, etwas durch Unterricht und Erziehung, sowie durch Maßnahmen im öffentlichen nationalen und internationalen wie auch im privaten Bereich, damit diese Werte tatsächlich verwirklicht werden.

Wir leben in dem spirituellen Bewusstsein, daß unsere Herzen, Gedanken, Gefühle, Worte und Handlungen entsprechend universellen Gesetzmäßigkeiten wirken.

Wir begegnen einander im Geiste der Brüder+Schwesterlichkeit zum Wohle der Foundation „SonnenSein“. Eine liebevolle und lebenserhaltende „Gemeinnützige Foundation SonnenSein“ basierend auf Wertigkeit, Berechtigung, Achtsamkeit und vorbehaltfreiem Geben und Empfangen.

Das Wohl der „Foundation SonnenSein“ ist grundsätzlich das Wohl für den Einzelnen und umgekehrt.

Das Recht und das Wirken des Einzelnen ist dem Recht und dem Wirken der „Foundation SonnenSein“ gleichwertig.

Jedes Lebewesen hat das universelle Recht auf seine naturgegebene Würde, auf inneres und äußeres Wachstum, auf den Ausdruck seiner Kreativität und ein, dem entsprechendes erfülltes Dasein.

Bewusste und freie Wahrnehmung von Gedanken und Gefühlen sowie konsequentes Denken in Achtung der wirkenden Gesetzmäßigkeiten in Verbindung mir dem entsprechenden Ausdruck in Wort und Tat ermöglichen ein friedliches und beseeltes Zusammenleben.

I Name, Tätigkeitenbereich der Gemeinnützigen Foundation

Die Gemeinnützige Foundation führt den Namen:

Charitable Foundation

SonnenSein“

Freude-Schönheit-Fülle

Die Einrichtung von Insel-Foundationen ist möglich, wobei Insel-Foundationen eine eigene Verantwortung darstellen und für diese vollständig eigene Verantwortung tragen und eigenverantwortlich sind. Mit eigenem Vorstand, eigener Buchführung, eigenem Sitz der Foundation, etc.

II Grundsätze und Zweck der Gemeinnützigen Foundation

a.)

Im Vordergrund steht die reine Absicht aus innerstem Herzen, sowie der Grundgedanke und die positive Idee miteinander die Erde im Bewusstsein für die absolute Eigenverantwortung zu stärken.

b.)

Miteinander positiv leben und lernen. Das aktive Miteinander in der Gemeinnützigen Foundation soll weiblichen und männlichen Wesen die Möglichkeit geben, ganzheitlich, sowie naturverbundene Lebensweisen und naturgegebene Gesetzmäßigkeiten wieder zu entdecken, um sie bewusst achten zu lernen. Wir schaffen Raum, um eigenverantwortlich zu agieren, Mangel und Opferbewusstsein loszulassen und gleichberechtigte An und Zugehörige/r der Gemeinnützigen Foundation mit bestem Wissen und Gewissen für die Gemeinnützige Foundation im Sinne der gesamten Schöpfung zu handeln.

c.)

Umsetzung und Unterstützung allgemeinnütziger, sinnvoller, werthaltiger und lebensbejahender Insel-Foundation Projekte erdenweit. Das gesamte Wirken, gesammelte Spenden sowie die bei Rubrik Mittel zur Erreichung des Gemeinnützigen FoundationZweck genannten Tätigkeiten und Mittel unterstützten-unabhängig von nationalen Kriterien allgemeinnütziger, sinnvoller, werthaltiger und lebensbejahender Projekte weltweit.

d.)

Vernetzung und Kooperation: Die Gemeinnützige Foundation vernetzt sich mit weiblichen und männlichen Wesen, fördert den Austausch und wirkt im Sinne des natürlichen Gleichgewicht von Mensch und Natur. Dabei hat die Förderung des kognitiven (Fähigkeiten eines Menschen die Fähigkeiten zu lernen, planen, konzentrieren, vorzustellen, erinnern, zu glauben oder zu wollen.) Bewusstsein für die Erhaltung des Leben Priorität.Die Kooperation in diesem Sinne ist allgemein erwünscht.

e.)

Besonderes Augenmerk legt die Gemeinnützige Foundation auf die Förderung von Physik & Wissenschaft, Gesundheit, Kunst und Kultur. Die Foundation fördert besonders die vielen verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen der An.-und Zugehörigen und oder Nicht-An und Zugehörigen, wie zum Beispiel:

(Photographie, Malerei, aller Art, bildende Kunst, grafische Gestaltung, Musik, Tanz, Film, Schauspiel, Architektur, Philosophie).

f.)

Die Gemeinnützige Foundation ist auf das Gemeinwohl der An- und Zugehörigen und auch auf Gewinn ausgerichtet. Die wirtschaftliche Tätigkeiten können ausgelagert werden und die Foundation kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe selbst zum Wohle der eigenenGemeinnützigen „SonnenSein-Foundation“

oder zum Wohle der Insel-Foundationen durchführen.

g.)

Die Gemeinnützige Foundation ist an einer finanzrechtlichen Einordnung der Gemeinnützigen Foundation interessiert.

III

a.)

Mittel zur Erreichung des Gemeinnützigen Foundation Zweck

Der Foundationzweck wird durch die im Punkt III/2 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht. Dabei gilt ,daß die angeführten Mittel und Ausführungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ausgeführt werden können, sofern und solange sie dem unter Punkt II angeführten Foundationzweck entsprechen und/ oder diesen befördern.

b.)

Als ideelle Mittel dienen:

1-Der substanzielle Einsatz jedes Einzelnen, An- und Zugehörige/n.

2-Vorträge,Diskussionen, Informationensveranstaltungen, Ausbildungen, Schulungen

Seminare, Workshop, Infotage, Austauschprogramme und ähnliches, auch fachübergreifend.

3-Vernetzung von Wissenschaftlern, Wirtschaftern, Forschern, Technikern, Juristen, Landwirten, Soziologen, Sozialarbeitern, psychologisch und psychotherapeutisch Arbeitende und anderen Fachleuten, welche nach ethischer und ubuntischen

(Menschen unterstützen & ermutigen, sich für sich selbst und für die Welt um sie herum zu begeistern) Grundlagen forschen, lehren und arbeiten.

4-Herausgabe von Mitteilungsblättern, in Form von Print und /oder elektronischen Medien.

5-Betrieb von beispielsweise Mitbetrieb von Satelliten/Broadcasting-Einrichtungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowohl für nicht kabelgebundene Verbreitungsmedien.

6-Einrichtung einer Fachbibliothek von einschlägigen und verwandten Themen.

7-Einrichtung und Betrieb von Web-Archiven und entsprechenden orientierten sozialen Netzwerken.

8-Journalistische, insbesondere Hintergrundwissen/investigative-journalistische Tätigkeiten und Aktivitäten bezüglich konkreter gesellschaftlicher Lösungen und Meinungen und Haltungen dazu, zur Umsetzung und Bewertung seitens und für in der Gesellschaft, Organisationen und Behörden.

9-Einrichtung und Betreiben eines FoundationsEigenen Institut zur Erforschung und Entwicklung von Rahmen-Bedingungen, Erkenntnissen, Konzepten, Mechanismen, Empfehlungen, Lösungen und Anwendungen

den FoundationZweck betreffend.

10-Erstellung von Studien und Gutachten, Umfragen und Analysen zu den Foundation Themen und gemäß dem vorigen Unterpunkten.

11-Organisation und Durchführung von Vorhaben, Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Projekten. Foundationsprojekte werden inFoundationshandbüchern definiert.

12-Aus- und Weiterbildung sowie Schulungen für Interessierte und Befähigte im Fachbereich durch dazu qualifizierte Foundationsmitwirkende und / oder dazu qualifizierte Foundationsfremde Einzelne oder Institutionen. Basisschulungen für Anfänger online und offline, weiterführende Kurse für Fortgeschrittene.

13-Organisation und Abhaltung von Stammtischen und Foren, MessenGesprächsrunden,Open Spaces und anderen Zusammenkünften zum Austausch zwischen den An- und Zugehörige/n und zur Zielhabe von Nicht An- und Zugehörige/n.

14-Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenkünften zum Erarbeiten und Finden von privat- und – oder themenspezifischen Lösungen.

15-Die Unterstützung und Förderung von der gemeinsamen Nutzung von hilfreichen Ressourcen, sowohl zwischen den An- und Zugehörigen wie auch im Zusammen-wirken mit Nicht An-und Zugehörigen.

16-Organisation von gemeinsamen Besuchen und Ausbildungen und Seminaren, Musterverastaltungen und Musterlösungen, dafür entsprechende Unterstützung Notleidender und oder Sozialbemittelter, wenn erforderlich.

17-Konkrete Aus- und Durchführung von Vorhaben, Aktionen, Initiativen und Projekten, die dem Foundationzweck entsprechen sowie der dafür erforderlichen begleitenden Maßnahmen.

18-Vermittlung von Vergabe von Dienstleistungen an Dritte zur Durch- und Ausführung konkreter Projekte des Foundationszweck und der voran stehender Unterpunkte.

19-Verwertung, Verbreitung, Veröffentlichung, Vermarktung von Medien und Informationsträgern aller Art im Zusammenhang mit Erkenntnissen,

Ergebnissen, Ereignissen, Dokumentation n,Vorgängen, Neuerungen, Erfindungen alles sonstigen Punkten aus III/ b.

20-Schaffung von Bereitstellung von Räumlichkeiten und Nutzimmobilien um Sitz zu nehmen, Arbeiten ,Forschen, für Werkstätten, Labore, Studios, Seminare, etc., für Vorträge, Projekte, und Ausführungen im Rahmen und im Sinne des Foundationzweck.

21-Zur Verfügungsstellung von internen und externen Fachkräften und Spezialisten, vorrangig solcher, deren Arbeitsweise den Foundationsgrundsätzen entspricht und nahe kommt.

22-Thematische, planerische(Tendenz zum Gebrauch) und operative Mitwirkung an Projekten anderer Insel- Foundationen, welche den Zielsetzungen und dem Geist dieser Foundation entsprechen.

23-Schaffung und Verweisung von Kunstprojekten, die geeignet sind, die Themen der Foundation darzustellen und zu präsentieren.

24-Beschaffung und Prüfung von Informationen über Dienstleistungen und Produkte Dritter im Sinn des Verbraucherschutz ,und dies auch im Verbund mit anderen Gemeinnützigen Foundationen und schützenden Verbrauchern.

25-Organisation und Durchführung von Studien- und Austausc reisen, um vor Ort, kulturellen und ideologischem Austausch und Zusammenarbeit zu unterstützen.

26-Die Zusammenarbeit mit bereits bestehenden oder in Entstehung befindenden Gemeinnützigen Insel- Foundationen und/oder Gemeinnützigen Foundationen, Firmen erdenweit, sowie mit Schulen, Universitäten, Fachhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen.

IV

Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

1- 55 EURO/ 55 SFR/ 55 DOLLAR Beiträge der Zugehörigen.

2-Unterstützung durch öffentliche Körperschaften , private Sponsoren ( Wesen, Menschen, natürliche-und juristische Personen oder juristische Körperschaften) sowie private oder öffentliche Förderungen.

3-Freiwillige Spenden und /oder Vermächtnisse.

4-Fundraising (Fundraising ,Mittelakquisition oder. Mittelbeschaffung ist die systematische Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten einer steuerbegünstigten Foundation, die darauf abzielen, alle zur Erfüllung des Statutenzweck benötigten Ressourcen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen) durch eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Ressourcenbereitsteller

(Privatpersonen,Unternehmen, Stiftungen und öffentliche Institutionen) zu möglichst geringen Kosten zu beschaffen.

und Crowdfunding

Crowdfunding ‚Menschen-Menge und funding für ‚Finanzierung oder Schwarmfinanzierung

oder Gruppenfinanzierung, ist eine Art der Finanzierung. Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Projekte, Produkte, die Umsetzung von Geschäftsideen und weiteres mit Eigenkapital oder dem Eigenkapital ähnlichen Mitteln meist in Form partiarischer Darlehen oder stiller Beteiligungen, versorgen. Eine so finanzierte Unternehmung und ihr Ablauf werden auch als Aktion bezeichnet. Ihre Kapitalgeber sind in der Regel Internetnutzer, da zum Crowdfunding meist im World Wide Web aufgerufen wird.

Reshare, (Definition von reshare-Um wieder oder anders zu teilen.)

Affiliate Marketing,

(Affiliate-Systeme affiliate„angliedern“ sind internetgestützte Vertriebsarten, bei denen in der Regel ein kommerzieller Anbieter Merchant oder Advertiser seine Vertriebspartner Affiliates oder Publisher durch Provisionen vergütet. Der Produktanbieter stellt hierbei Werbemittel zur Verfügung, die der Affiliate auf seinen Websites verwendet oder über andere Kanäle wie oder E-Mail-Marketing einsetzen kann.

Onlinemarketing.

5-Einnahmen aus Waren- und Geldsammlungen.

6-Erlöse aus Veranstaltungen und Festen.

7-Erlöse aus Schulungen, Kursen und Ausbildungen.

8-Erlöse aus Verkäufen von Publikationen, Studien, Gutachten, und Analysen, Ergebnissen von (investigativ)journalistischen Ergebnissen in allen Medienformen.

9-Erlöse aus Werbeeinnahmen zum Beispiel: über Inserate in Foundation-Publikationen, Studien, auf einer Foundation-Website, etc.

10-Erlöse aus Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im Sinne des Punkt:II

und IV/2

11-Erlöse aus der Entwicklung und Realisierung von Musteranwendungen im Sinne des Punkt: II.

12-Erlöse aus Planungen und Durchführungen von konkreten Maßnahmen im Sinne des Punkt :II.

13-Erlöse aus der Verwertung von Kunstprojekten jeglicher Art und Ausführung, die geeignet sind, die Themen der Foundation darzustellen und zu repräsentieren.

14-Erlöse aus der zur Verfügungsstellung aller Schulungs-, Ausbildungs- und interner Entwicklungen und Unterlagen an die Zugehörigen.

15-Beteidigungen und Kooperationen mit natürlichen und / oder juristischen Personen im Tätigkeitenbereich der Foundation (Punkt:I), welche ähnlich oder gleiche Zielsetzungen verfolgen.

16-Erlöse aus Vermietung und Verpachtungen von Rechten, Lizenzen der Foundation.

V

Mittelverwendung

Die Mittelverwendung der Foundation dürfen nur für die in den Statuten oder im Foundation-Handbuch angeführten Zwecke verwendet werden, sowie für die Förderung, Erhaltung, Entwicklung der Foundation und der Foundation-Projekte, ebenso auch für andere Insel-Foundationen, die ähnliche Zwecke verfolgen. Es darf keine/r durch die Foundation zweckfremde Verwaltungsauslagen erhalten oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.